Schwarzenbergstraße 49, Hamburg 21073
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Bereits seit 1997 begleiten wir unsere Schüler an ihr Ziel – den Führerschein. Traditionsreich, und doch immer am Puls der Zeit, sind wir mittlerweile eine der führenden Fahrschulen Harburgs. Begeisterung am Fahren ist das Motto unserer Ausbildungsstätte. Was wir damit meinen ist die Lust, ein Motorrad oder einen PKW zu beherrschen, um damit sicher an die schönsten Orte zu kommen und natürlich gut mit seinem Fahrzeug auszusehen.
MonTAG
15:30 - 19:00 Uhr
Dienstag
15:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
15:30 - 19:00 Uhr
Donnerstag
15:30 - 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen
Die Lizenz zum Autofahren. Die Klasse B berechtigt zum Führen von PKW und Lastwagen unter 3,5 t Gesamtgewicht. Klasse BE ist die Kombination aus Kraftfahrzeug mit Anhänger.
Direkteinstieg ab 24 Jahren. Jüngere Interessenten können Lizenz durch "Stufenführerschein" erwerben. Ab 16 Jahren Klasse A1 125cm³. Ab 18 Jahren A2 als Vorstufe zur Klasse A.
Begleitetes Fahren mit 17 – wir bringen dich sicher ans Ziel!
Dennoch ist das Fahren mit 17 an einige Bedingungen geknüpft. Weitere Infos gibt es auf unserer Website oder direkt durch uns!
Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A)
Mindestalter:
Vorraussetzungen:
Einschluss:
Hinweis:
Fahrstunde a 45 Minuten | 52 € |
Sonderfahrten a 45 minuten | 52 € |
Fahrstunde a 45 minuten Mit Automatik | 52 € |
SonderFAHRten A 45 MINUTEN Mit Automatik | 52 € |
Vorstellung Theorieprüfung | 60 € |
Praktische prüfung | 150 € |
Grundbetrag Für 14x 90 min Theorie + Anmeldung | 300 € |
Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder eine, Sattelanhänger
Mindestalter:
Zum Erwerb der Klasse BE wird ein Vorbesitz der Klasse B vorausgesetzt
Vorraussetzung:
Zum Erwerb der Klasse BE wird ein Vorbesitz der Klasse B vorausgesetzt
Befristung:
Führerscheine der Klasse BE sind ohne Befristung gültig
Einschluss:
-
Für Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Fahrstunde a 45 Minuten | 55 € |
Sonderfahrten a 45 minuten | 55 € |
Praktische prüfung | 160 € |
Grundbetrag Anmeldung | 170 € |
Krafträder der Klasse A, auch in Kombination mit einem Zweiwagen und Beiwagen
Mindestalter:
24 Jahre für den Direkteinstieg auf Krafträdern (21 Jahre für dreirädrige Krafträder
Vorraussetzung:
Für den Erwerb im Alter von unter 24 Jahren, wird Klasse A2 vorausgesetzt
Befristung
Führerscheine der Klasse A sind ohne Befristung gültig
Einschluss:
Der Erwerb der Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM einHinweis: Sofern der Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren vorausgeht ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Fahrstunde a 45 Minuten | 55 € |
Sonderfahrten a 45 minuten | 55 € |
VORSTELLUNG THEORIEPRÜFUNG | 60 € |
Praktische prüfung | 160 € |
Grundbetrag Für Theorie und Anmeldung | 170 € |
Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr
Krafträder der Klasse A2, auch in Kombination mit einem Beiwagen
Mindestalter:
18 Jahre
Vorraussetzung:
-
Befristung:
Führerscheine der Klasse A2 sind ohne Befristung gültig
Einschluss:
Der Erwerb der Klasse A2 schließt die Klassen AM ein.
Hinweis:
Sofern der Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren nachgewiesen wird, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Fahrstunde a 45 Minuten | 55 € |
Sonderfahrten a 45 minuten | 55 € |
VORSTELLUNG THEORIEPRÜFUNG | 60 € |
Praktische prüfung | 160 € |
Grundbetrag Für Theorie und Anmeldung | 170 € |
Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr
Die Anzahl von ca. 22000 jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen. Alle bisherigen Gegenmaßnahmen haben nur eine geringe Wirkung erzielt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.
Nachdem Niedersachsen im Jahre 2004 als erstes Bundesland den Modellversuch einführte, wurden am 14.11.2005 in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin vor nationalen und internationalen Experten die ersten Ergebnisse des Modellversuchs vorgestellt. Dabei wurde mit 40% weniger selbstverschuldeten Unfällen und 60% weniger Bußgeldern ein Resultat erzielt, dass die Erwartungen bei weitem übertroffen hat. Nach der Zustimmung und Verabschiedung der gesetzlichen und somit bundeseinheitlichen Grundlagen durch den Bundesrat im Juli 2005, können nun alle Bundesländer den Modellversuch durchführen.
Seit dem 01.10.2005 kann in allen Bundesländern, in denen die TÜV NORD Mobilität Fahrerlaubnisprüfungen durchführt (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig- Holstein), die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE mit 17 erworben werden. Weitere Hinweise: Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen. Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein.
Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen. Es können die Klassen B und BE erworben werden. Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden. Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen bei der Antragstellung an: € 7,70 für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung € 5,10 für die Überprüfung einer Begleitperson
Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisprüfung: Das „Begleitete Fahren“ hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Fahrerlaubnisprüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelten entsprechend. Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Dann wird allerdings keine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, sondern erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres.
Die Begleitperson soll:
– Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach sein
– Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
– Sich beschränken auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
– Antworten auf Fragen des Fahrers geben * Den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken beraten
– Mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen ausüben.
Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.
Fahrschule Förster
Schwarzenbergstraße 49, 21073 Hamburg
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