Schwarzenbergstraße 49, Hamburg 21073

 040775575

fahrschulefoerster@googlemail.com

Das sind unsere kurse

Das lernt ihr bei uns

Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zugelassenen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • gebaut und vorgesehen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter: 

  • 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)


Vorraussetzungen: 

  • -


Einschluss: 

  • Klasse L und M

Hinweis: 

  • -

Preise - klasse b

Fahrstunde a 45 Minuten
65 €
Sonderfahrten a 45 minuten
65 €
Praktische testfahrt b197 15 Minuten
25 €
Vorstellung Theorieprüfung
60 €
Praktische prüfung
160 €
Grundbetrag
Für 14x 90 min Theorie + Anmeldung
350 €

Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr

Kraftfahrzeuge  der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder eine, Sattelanhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter: 

 Zum Erwerb der Klasse BE wird ein Vorbesitz der Klasse B vorausgesetzt 


Vorraussetzung:

Zum Erwerb der Klasse BE wird ein Vorbesitz der Klasse B vorausgesetzt 

Befristung: 

Führerscheine der Klasse BE sind ohne Befristung gültig

Einschluss:
-

Hinweis: 

Für Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.


Preise - klasse bE

Fahrstunde a 45 Minuten
67 €
Sonderfahrten a 45 minuten
67 €
Praktische prüfung
170 €
Grundbetrag
Anmeldung
190 €

Krafträder der Klasse A, auch in Kombination mit einem Zweiwagen und Beiwagen 

  • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (mehr als 35 kW oder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mit mehr als 0,2 kW/kg


Mindestalter:

24 Jahre für den Direkteinstieg auf Krafträdern (21 Jahre für dreirädrige Krafträder


Vorraussetzung:

Für den Erwerb im Alter von unter 24 Jahren, wird Klasse A2 vorausgesetzt 

Befristung: 

Befristung

Führerscheine der Klasse A sind ohne Befristung gültig

Einschluss: 

Der Erwerb der Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM einHinweis: Sofern der Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren vorausgeht ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)


Preise - klasse A

Fahrstunde a 45 Minuten70 €
Sonderfahrten a 45 minuten70 €
VORSTELLUNG THEORIEPRÜFUNG
60 €
Praktische prüfung170 €
Grundbetrag
Für Theorie und Anmeldung
350 €

Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr

Krafträder der Klasse A2, auch in Kombination mit einem Beiwagen 

  • mit einer Motorleistung bis 35 kW
  • und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,2 kW/kg


Mindestalter:

18 Jahre


Vorraussetzung:

-


Befristung: 

Führerscheine der Klasse A2 sind ohne Befristung gültig

Einschluss: 

Der Erwerb der Klasse A2 schließt die Klassen AM ein.


Hinweis: 

Hinweis:
Sofern der Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren nachgewiesen wird, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Preise - klasse A2

Fahrstunde a 45 Minuten70 €
Sonderfahrten a 45 minuten70 €
VORSTELLUNG THEORIEPRÜFUNG
60 €
Praktische prüfung170 €
Grundbetrag
Für Theorie und Anmeldung
350 €

Theorieunterricht: Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr

Die Anzahl von ca. 22000 jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen. Alle bisherigen Gegenmaßnahmen haben nur eine geringe Wirkung erzielt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.


Nachdem Niedersachsen im Jahre 2004 als erstes Bundesland den Modellversuch einführte, wurden am 14.11.2005 in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin vor nationalen und internationalen Experten die ersten Ergebnisse des Modellversuchs vorgestellt. Dabei wurde mit 40% weniger selbstverschuldeten Unfällen und 60% weniger Bußgeldern ein Resultat erzielt, dass die Erwartungen bei weitem übertroffen hat. Nach der Zustimmung und Verabschiedung der gesetzlichen und somit bundeseinheitlichen Grundlagen durch den Bundesrat im Juli 2005, können nun alle Bundesländer den Modellversuch durchführen.


Seit dem 01.10.2005 kann in allen Bundesländern, in denen die TÜV NORD Mobilität Fahrerlaubnisprüfungen durchführt (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig- Holstein), die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE mit 17 erworben werden. Weitere Hinweise: Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen. Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein.


Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen. Es können die Klassen B und BE erworben werden. Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden. Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen bei der Antragstellung an: € 7,70 für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung € 5,10 für die Überprüfung einer Begleitperson


Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisprüfung: Das „Begleitete Fahren“ hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Fahrerlaubnisprüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelten entsprechend. Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Dann wird allerdings keine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, sondern erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres.


Die Begleitperson soll:

– Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach sein

– Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers

– Sich beschränken auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver

– Antworten auf Fragen des Fahrers geben * Den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken beraten

– Mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen ausüben.


Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Jetzt anmelden